Aufgabenkreise
Durch die Änderung des Betreuungsrechts wurde auch die Fragestellung wichtig in welchen Bereichen der Betroffene überhaupt Unterstützung braucht und wo es daher sinnvoll ist, dass ein Betreuer bestellt wird. Mögliche Aufgabenkreise können sein:
- Vermögenssorge
- Vertretung bei Leistungsträgern, Behörden, Heimen
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Postangelegenheiten
Der Betreuer soll den Betreuten im Rahmen dieser Aufgabenkreise vertreten und in seinem Sinne handeln. Eine Tätigkeit für einen Bereich, der nicht zu den Aufgabenkreisen gehört ist nicht zulässig. Sollte ein weiterer Hilfebedarf offenbar werden, dann muss ein Antrag auf Erweiterung der Betreuung bei Gericht gestellt werden. Klar ist aber auch, dass es an einigen Stellen Überschneidungen der Aufgabenkreise gibt. Z.B. kann die Regelung einer Sozialhilfeangelegenheit auch durchaus mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge erfolgen. Um einen Betroffenen aber sinnvoll und im Sinne des Betreuungsrechts vertreten zu können, wird der persönlichen Betreuung, also dem persönlichen Kontakt ein hoher Stellenwert beigemessen, denn nur so ist es möglich Entscheidungen für und mit dem Menschen zu treffen und seine Wünsche und Vorstellungen in den Prozess mit einzubeziehen.







