Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland berühren viele verschiedene Gesetze den Bereich der Betreuung.Im Folgenden wollen wir einen kurzen Überblick über die Gesetzesbücher geben, die besonders wichtig sind. Auf Nennung der genauen Gesetzestexte haben wir an dieser Stelle verzichtet
Zuerst ist das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu nennen, denn hier werden in den §§ 1896 - 11908i die grundlegenden Dinge geregelt, die die Arbeit eines Betreuuers betreffen. Exemplarisch sollen hier einige Praragraphen und deren Inhalt, zusammengefasst werden.
- § 1896 beschreibt, wann eine Betreuerbestellung erfolgen kann und soll.
- § 1897 definiert, wer geeignet ist das Amt eines Betreuers zu übernehmen.
- § 1901 befasst sich mit dem Wohl des Betreuten.
- § 1904 - 1907 beschreiben die Tätigkeiten, für die ein Betreuer die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts braucht.
Darüber hinaus können weitere Paragraphen aus dem BGB entsprechend angewendet werden.
Auch Paragraphen in der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Strafgesetzbuches (StGB) berühren Bereiche und Aufgaben, die in der Betreuungsarbeit relevant sind.
Vor allen gesetzlichen Regelungen, die es in Deutschland für das Betreuungsrecht gibt oder die die Betreuungsarbeit berühren, steht immer das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und sollte Grundlage für die Arbeit des Betreuers sein.
Das Grundgesetz legt in den § 1 - 3 fest, dass jeder Mensch das Recht darauf hat, ein Leben in Würde, Selbstbestimmung, Freiheit und Gleichheit zu führen. Die Aufgabe des Betreuers ist es, sich für diese Rechte des Betroffenen einzusetzen und ihm die Wahrnehmung der Grundrechte zu ermöglichen. Daraus leitet sich letztendlich auch der im Betreuungsrecht wichtige Grundsatz der Partnerschaft von Betreutem und Betreuer ab.







