Personenkreis
Volljährige Bürger, die durch besondere Lebensumstände nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag und elementare Situationen des täglichen Lebens zu meistern, können Unterstützung durch gerichtlich bestellte Betreuer bekommen.
Die Gründe für die Einrichtung einer Betreuung können dabei höchst unterschiedlich sein. Oft ist es Altersverwirrtheit oder eine geistige Behinderung, die die Unterstützung eines Betreuers notwendig machen. Vielfach sind es jedoch psychische oder seelische Erkrankungen, sowie Suchtprobleme.
Zu Betreuern werden durch die Gerichte neben den hauptamtlichen Betreuern, häufig nahe Angehörige, Freunde und Bekannte der Betroffenen ernannt.
Die gesetzliche Grundlage, die den Personenkreis definiert, finden Sie im §1896 BGB.







