Betreuungsrecht
Was bedeutet Betreuung?
Im Jahr 1992 trat anstelle des alten und überholten Vormundschaftsrechtes das neue Betreuungsrecht in Kraft. Diese Veränderung hatte nicht nur sprachlichen Charakter, sondern auch grundlegende Auswirkungen für die Betroffenen. War es bei der alten gesetzlichen Regelung so, dass der eingesetzte Vormund dem Mündel übergeordnet war und eigentlich alle Dinge seines Lebens bestimmen konnte, ohne Rücksprache halten zu müssen, sind "Betreuter" und "Betreuer" nunmehr gleichgestellte Partner.
Vornehmliche Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten bei der Regelung seiner Dinge, der Durchsetzung seiner Interessen, etc. zu unterstützen. Wichtig dabei ist, mit dem Betreuten im Dialog zu stehen, um seine Interessen, Wünsche und Bedürfnisse im Blick zu haben und in diesem Sinne zu handeln. Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten ist durch die Einrichtung einer Betreuung nicht pauschal außer Kraft gesetzt. Die Bereiche für die ein Betreuer bestellt werden kann, können sehr unterschiedlich sein.
siehe dazu unter Aufgabenkreise mehr).







