Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung regelt den "Fall der Fälle", dass der Verfasser aus gesundheits- oder behinderungsbedingten Gründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Er bestimmt damit die Person seines Vertrauens, die dann vom zuständigen Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt werden soll. In der Verfügung kann der Verfasser desweiteren den Handlungsrahmen seiner vorsorglichen Wünsche und Gedanken für den Fall, dass die richterliche Anordnung nötig wird, niederlegen. 

Beispiel Link zur Homepage vom Bundesministerium der Justiz                        

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es sich hier um Beispiele handelt, die eine Orientierungshilfe bieten können. Unsere persönliche Erfahrung zeigt jedoch, dass die Erstellung eines solchen Dokumentes immer einen Prozess der individuellen Auseinandersetzung erfordert.

 

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