Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann der Verfasser seine Wünsche für die Art und Weise sowie den Umfang medizinischer Behandlung und Pflege für die Zukunft niederlegen. Die Verfügung gibt somit Handlungsrichtlinien für die behandelnden Ärzte und den Pflegekräften.
Es besteht auch die Möglichkeit, damit verbindliche Regelungen zum Abbruch lebensverlängernder und/oder erhaltender Maßnahmen festzuhalten.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es sich hier um Beispiele handelt, die eine Orientierungshilfe bieten können. Unsere persönliche Erfahrung zeigt jedoch, dass die Erstellung eines solchen Dokumentes immer einen Prozess der individuellen Auseinandersetzung erfordert.







