Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht regelt der volljährige Verfasser den Fall, dass er selbst nicht mehr entscheiden und/oder sich äußern kann. Er bestimmt damit zum einen, welche Person an seiner statt für seine Interessen und Rechte eintreten soll. Dies kann z. B. der Ehepartner, ein Angehöriger oder Freund sein.
Zum anderen bestimmt er anhand von konkreten Beispielen für welche Verwendungsbereiche die Vollmacht gelten soll.
Liegt im eintretenden Notfall keine Vorsorgevollmacht vor, wird häufig ein Betreuer über das zuständige Amtsgericht bestellt.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es sich hier um Beispiele handelt, die eine Orientierungshilfe bieten können, Unsere persönliche Erfahrung zeigt jedoch, dass die Erstellung eines solchen Dokumentes immer einen Prozess der individuellen Auseinandersetzung erfordert.







